Bienen halten heißt auch Verantwortung gegenüber den Tieren. Dies fängt bei der Wabenhygiene an und hört bei der Varroabekämpfung noch lange nicht auf. Der Bienenzuchtverein Hohentwiel bietet seinen MitgliederInnen an den Imkerstammtischen deshalb immer aktuelle Erkenntnisse zur Bienengesundheit und gibt Hilfestellungen bei Problemen am eigenen Bienenstand.
Unverändert gilt die Empfehlung der Landesanstalt für Bienenkunde, des STUA Aulendorf und der vier Fachberater für Imkerei in Baden-Württemberg für die nachfolgenden zugelassene Varroose-Bekämpfungsmittel:
Spätester Bestelltermin ist der 02. Februar 2024, der Eingang der Rechnungssumme gilt als Bestätigung der Bestellung. Die Bestellung der Varroabekämpfungsmittel kann nur mit einer Tierhalternummer erfolgen! Bestellungen können Sie uns gerne via E-Mail an info@bienenzuchtvereinhohentwiel.de oder direkt über unser Kontaktformular aufgegeben werden.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Ministeriums Ländlicher Raum und Verbraucherschutz bezüglich der angemessenen Bestellmenge der Varroa-Arzneimittel -Förderjahr 2023.
Richtwerte:
Wir möchten alle Imkerinnen und Imker daran erinnern keine Völker oder Ableger ohne Gesundheitszeugnis zu verstellen. Nur gemeinsam können wir dem Wohl und der Gesundheit unserer Völker gerecht werden. Bitte kontaktieren Sie den zuständigen Bienensachverständigen.
Bitte kontaktieren Sie Ihren Bienensachverständigen (BSV) oder unseren Vereinsvorstand, der Ihnen den Kontakt zum zuständigen BSV herstellt. Die Aufteilung der Bezirk und deren zuständigen Bienensachverständigen entnehmen Sie bitte folgendem Link: Gebietszuordnung.
Gemäß der Bienenseuchen-Verordnung § 5 muss jede Imkerin und jeder Imker der Völker verstellt im Besitz eines Gesundheitszeugnisses sein, welches nicht vor dem 1.September des vorhergehenden Kalenderjahres ausgestellt wurde und nicht älter als 9 Monate ist.
Bienenhaltung ist meldepflichtig und muss deshalb gemäß § 1a der Bienenseuchenverordnung bei der zuständigen Behörde, i.d.R. das Veterinäramt, gemeldet werden. Mit der Anmeldung der Bienenhaltung bekommen die Imkerinnen und Imker dann auch die Tierhalternummer zugesandt.
Ab dem 01.01.2015 gibt es die Varroabekämpfungsmittel nur noch für die Imkerinnen und Imker, die eine Tierhaltungsnummer haben. Imkerinnen und Imker die noch nicht im Besitz einer
Tierhaltungsnummer sind, sollten sich schnellstens beim zuständigen Veterinäramt registrieren lassen. Der Tierhalter-Antrag / Antrag auf Betriebsregistrierung ist unter folgendem Link zu finden:
Tierhalterantrag Ba-Wü Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.lrakn.de/service-und-verwaltung/aemter/verbraucherschutz+und+veterinaerwesen/tiergesundheit+und+tierschutz
Ohne diese Tierhaltungsnummer gibt es ab dem nächsten Jahr keine verbilligten Bekämpfungsmittel mehr. Bei der Bestellung von Varroabekämpfungsmittel muss die Tierhaltungsnummer und die Unterschrift der einzelnen Imkerin bzw. des Imkers künftig auf dem Bestellformular aufgeführt sein. Imkerinnen und Imker die im Besitz einer Tierhaltungsnummer sind, diese aber nicht griffbereit haben, können diese beim zuständigen Veterinäramt erfragen.
Bei Fragen zu unseren Angeboten und Leistungen sowie für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre
Anfrage.